FAQ – wiederkehrende Fragen und Antworten

Wir haben Ihnen hier einmal die wichtigsten Fragen zum Thema Transportversicherungen beantwortet. Möchten Sie noch mehr erfahren zum Thema? Rufen Sie uns an, oder lassen Sie uns hier eine Nachricht zukommen

Im Schadenfall können durch beschränkte Haftung des Transporteurs große finanzielle Einbußen entstehen. Die gesetzliche Haftung wird lediglich nach Kilogramm, nicht nach tatsächlichem Wert des Transportgutes bestimmt.

Eine Warentransportversicherung eignet sich für alle, die Waren durch Dritte transportieren lassen.

Die Handelswarenversicherung schützt hingegen den Inhalt der eigenen Fahrzeuge, wie z.B. Waren, die einem Kunden ausgeliefert werden sollen, oder Werkzeuge, die auf Baustellen verwendet werden.

Nein, in der Regel ist das Transportgut eines Fahrzeugs nicht über die Kfz-Versicherung versichert.

Die gesetzliche Haftung umfasst 8,33 SZR sogenannte Sonderziehungsrechte pro Kilogramm. Ein Sonderziehungsrecht ist eine Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds, dessen Wert täglich neu festgesetzt wird. Nach aktuellen Kursen sind 8,33 SZR = ca. 10 Euro. Die gesetzliche Haftung nach HGB und laut internationaler Vereinbarung CMR beträgt also rund 10 Euro pro Kilogramm transportierter Fracht.

In diesem Fall sind Sie verpflichtet, Versicherungsschutz für jene Transportwerte anzubieten, die die gesetzliche Haftung übersteigen.

Es wird Ihnen unterstellt, dass Sie leichtfertig in Kauf genommen haben, dass ein Schaden oder Verlust entstehen kann.

Der Spediteur/ Frachtführer muss beim Vorwurf des groben Organisationsverschuldens detailliert darlegen, dass er alles Erforderliche getan hat, um den Eintritt des Schadens zu vermeiden. Kann er dies nicht, haftet er unbegrenzt.

Bei Fahrzeugen ab 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, die zum Transport fremder Fracht eingesetzt werden, besteht Versicherungspflicht nach §7a GüKG.

Eine Pflicht zur Haftung besteht auch dann, wenn keine Versicherungspflicht vorliegt.

Ihre gewerblichen Transportversicherungen:

Handelswarenversicherung

Die Handelswarenversicherung ist für Unternehmen mit Fuhrpark unerläßlich!

Warentransportversicherung

Eine maßgeschneiderte Warentransportversicherung sichert große Risiken ab und spart so Nerven, Zeit und Geld.

Frachtführerhaftungsversicherung

Die Versicherung für Frachtführer innerhalb Europas- ganz nach den gesetzlichen Vorschriften.

Frachtführer- und Speditionsversicherung

Für Unternehmen, die Transporte im Auftrag Dritter organisieren.